Allgemeine Genossenschaftsgrundlagen
Wohnungsbaugenossenschaften waren früher „Vereine zur Herstellung von Wohnungen“ Diese Bezeichnung knüpfte an die Anfänge der Bauvereinsbewegung in der Mitte des 19. Jahrhunderts an. In Tradition ihrer Gründer vertrauen Genossenschaftsmitglieder auf die ethischen Werte Ehrlichkeit, Offenheit, Sozialverantwortlichkeit und Interesse an anderen Menschen.
Genossenschaftsstruktur
Jede Genossenschaft muss aus folgenden Organen bestehen:
- einer Generalversammlung
- einem Vorstand
- einem Aufsichtsrat
Die ratio Wohnungsbaugenossenschaft eG
Unser Ziel sind zufriedene Mitglieder und glückliche Mieter in einem angenehmen und zukunftsorientierten Wohnumfeld. Wir richten uns an Menschen, die ihr Geld gemeinschaftlich und risikoarm jedoch gewinnbringend anlegen möchten und / oder nach attraktivem Wohnraum suchen.
Wir haben uns als eine moderne und risikoarme Vermögensanlage mit mittlerweile rund 5.000 Mitgliedern und mehreren Mehrfamilienhäusern am Markt etabliert. Seit 2004 haben unsere Mitglieder ebenfalls die Möglichkeit, ihre Einlagen nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz fördern zu lassen: die ratio Wohnungsbaugenossenschaft eG ist ein staatlich anerkanntes Anlageinstitut durch den von der Oberfinanzdirektion Berlin zugewiesenen Institutsschlüssel Nr.: 1119621.
Als Mitglied beteiligen Sie sich mit Geschäftsanteilen an unserer Wohnungsbaugenossenschaft und unterstützen und nutzen damit die Ziele unserer Genossenschaft und partizipieren am Erfolg.
Gremien der ratio eG
Vorstand:
Katrin Schneider
Diana Salbreiter
Aufsichtsratsvorsitzender:
Peter Hippe